Presse 2018

27
JUN
FDP-Fraktion fordert Kostenausgleich wegen Prostituiertenschutzgesetz
 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen schließt sich der Kritik des Städtetags NRW bezüglich der fehlenden Kostenausgleichsregelung zwischen dem Land NRW und den Kommunen bei der Durchführungsverordnung des Prostituiertenschutzgesetzes an und fordert die Einhaltung des Konnexitätsverfahrens.
 
"Die Städte Bielefeld, Düsseldorf, Dortmund und Köln erwägen, zur Fristwahrung eine Verfassungsbeschwerde gegen die Durchführungsverordnung des Landes zu stellen", sagt Hans-Peter Schöneweiß, Fraktionsvorsitzender der Essener FDP.
 
"Durch die Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung gewährt das Land NRW den Kommunen Schutz vor Aufgabenübertragung ohne entsprechende Kostenausgleichsregelung. Eine Verwaltungsvorlage zur Junisitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal und Organisation weist kommunale Personalkosten aus, die aufgrund der Umsetzung direkt den städtischen Personalhaushalt belasten. Wir schließen uns der Kritik des Städtetags NRW vollumfänglich an."
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